Triumph-Motorcycle-Clan
Germany

Herzlich willkommen beim TMC.

Viel Spaß beim stöbern und schreiben.

Es wäre schön, wenn Ihr Euch vorstellt und Euer TRIUMPH Motorrad zeigt.

Bitte auch die Boardregeln zu Herzen nehmen.


#1

Sissybar und die Tücken des Gesetzes ..

in MOTORRAD & TECHNIK 08.10.2007 20:52
von HOTDOG (gelöscht)
avatar

....
Mit der Begründung, Fahrer oder Beifahrer würden durch eine Sissybar im Falle
eines Unfalles am rechtzeitigen Verlassen des Motorrads gehindert, führte der
Anbau solcher „Rückenlehnen“ bis vor kurzem unweigerlich zu Strafzetteln durch
die Polizei.
„Dies gilt bei fest verschraubten Lehnen nach wie vor. Ist die Sissybar allerdings
beispielsweise mit Rändel- oder Flügelschrauben befestigt, so dass sie sich ohne
Werkzeug mit bloßen Händen vom Motorrad lösen lässt, gilt sie als loses Zubehör, für
das keine Anbauabnahme erforderlich ist“, erklärt Dipl.-Ing. Franz Nowakowski den
entscheidenden Unterschied.
Wer weitere Fragen zu Motorrad-Anbauten und deren spätere Abnahme hat, kann sich bei den Dekra-Motorradexperten beraten lassen.
---------------------------------------
---------------------------------------
der sachkundige ,interessierte Biker wird sich natürlich bei allen
erdenklichen Stellen Rat holen - um die Lücken auszufüllen ....

gruss
PETER

nach oben springen

#2

RE: Sissybar und die Tücken des Gesetzes ..

in MOTORRAD & TECHNIK 08.10.2007 21:29
von Triumphator • Claner | 5.046 Beiträge
Da frage ich mich, ob es bei einem Unfall einen Unterschied macht,
ob dat Dingens fest oder abnehmbar befestigt ist.
Sorry, aber einleuchtend ist das nicht.

Und ich dachte, das Befestigen der Sissybar wird nicht mehr so streng gesehen,
solange sie nicht ein bestimmtes Höchstmass überschreitet.

--------------------------------------------------

Gruß
Thorsten

zuletzt bearbeitet 08.10.2007 21:29 | nach oben springen

#3

RE: Sissybar und die Tücken des Gesetzes ..

in MOTORRAD & TECHNIK 08.10.2007 21:39
von HOTDOG (gelöscht)
avatar

@ Thorsten
....die Höhe der Fahrzeuge war schon immer auf 4 Meter begrenzt...
aber die Auslegung des Gepäcks ist schon faszinierend .......

gruss
PETER

nach oben springen

#4

RE: Sissybar und die Tücken des Gesetzes ..

in MOTORRAD & TECHNIK 08.10.2007 21:51
von Triumphator • Claner | 5.046 Beiträge

Eine 4 Meter hohe Sissybar ist auch nicht schlecht, dann kann
man wenigstens Strom von der Oberleitung zapfen und fährt
dann eben mit Strom.


--------------------------------------------------

Gruß
Thorsten

nach oben springen

#5

RE: Sissybar und die Tücken des Gesetzes ..

in MOTORRAD & TECHNIK 10.10.2007 19:12
von Lobo (gelöscht)
avatar

Gilt das auch für ne Scheibe ???
Ich könnte ja auch nach vorne absteigen wollen, weil mir halt die Hechtrolle nach vorne besser liegt

Gruß
Walter

nach oben springen

#6

RE: Sissybar und die Tücken des Gesetzes ..

in MOTORRAD & TECHNIK 10.10.2007 21:57
von Hans (gelöscht)
avatar

Hab erst mal gedacht, was soll das jetzt...

Ist aber schon was dran.... Die Scheibe ist ja auch fest montiert, die ist allerdings erlaubt....

Hans

nach oben springen

#7

RE: Sissybar und die Tücken des Gesetzes ..

in MOTORRAD & TECHNIK 10.10.2007 22:19
von Triumphator • Claner | 5.046 Beiträge

In Antwort auf:
Die Scheibe ist ja auch fest montiert, die ist allerdings erlaubt....


Für die Scheibe brauchst du aber eine ABE, oder sollte ansonsten vom TÜV abgenickt werden.


--------------------------------------------------

Gruß
Thorsten

nach oben springen

#8

RE: Sissybar und die Tücken des Gesetzes ..

in MOTORRAD & TECHNIK 11.11.2007 00:21
von Bluesky (gelöscht)
avatar

Ich meine, dass sich dieser engstirnige TÜV-Scheiß jetzt durch die EU wesentlich entspannt hat. Wenn man die Sissybar nicht gerade mit Stacheldraht oder Rasierklingen verziert, sollte einer Eintragung eigentlich nicht viel im Wege stehen.

nach oben springen

#9

RE: Sissybar und die Tücken des Gesetzes ..

in MOTORRAD & TECHNIK 13.11.2007 09:38
von scorpionpower • Core Claner | 1.643 Beiträge

mit der sissybar ist immer vom tüvprüfer auslegbar - der eine hat mir tüv ohne zu murren gegeben, obwohl meine sissybar ca. 50 cm oberhalb des fahrersitz geendet ist und ein anderer hat voll den aufstand gemacht. da hab ich dann auch darauf verwiesen, daß man "loses zubhör" bis 4 m höhe dranbauen darf - das hat den überhaupt nicht gejuckt, obwohl ich die vorschriften dabei hatte. hab mich dann einfach aufs bike gesetzt und bin woanders hingefahren.


mit triumphalen Gruß
Roger

THE DEVIL
RIDES A TRIUMPH

TMOC e.V. Germany - www.tmoc.de

TRIUMPHRIDERS STAMMTISCH RHÖN / RUHRPOTT
nach oben springen

#10

RE: Sissybar und die Tücken des Gesetzes ..

in MOTORRAD & TECHNIK 15.11.2007 18:55
von Bluesky (gelöscht)
avatar

... richtig so ...


nach oben springen


 

 


Besucher
0 Mitglieder und 10 Gäste sind Online

Forum Statistiken
Das Forum hat 9608 Themen und 103873 Beiträge.

Xobor Forum Software © Xobor